Allgemeines zum Thema Betriebsrat

6. Wer ist wählbar?

Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben (§ 8 BetrVG).