Ältere Artikel aus 2020.


Danke!

Wir möchten uns herzlich bei Dir für die bisher geleistete Arbeit während der Covid-19 Pandemie bedanken. Wir wissen, dass das keine einfache Zeit für jeden von uns war, weil wir alle von einem Tag auf den anderen unser gewohntes Arbeitsleben umstellen mussten.

 

Wir wissen es sehr zu schätzen, dass Du die Bereitschaft ins Home-Office zu gehen, um Deine aber auch unser aller Gesundheit zu schützen, so unkompliziert wahrgenommen hast.

 

Es ist beeindruckend wie diszipliniert alle tagtäglich die Herausforderung des Home-Office meistern. Dies bestärkt uns weiter an einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeit „von Zuhause“ zu arbeiten.

 

Bist Du im Büro um dort den Betrieb, trotz der herausfordernden Situation, aufrecht zu erhalten,

 

möchten wir auch Dir unseren allergrößten Respekt zollen. Nicht alles lässt sich von zuhause aus erledigen.

 

Wie gewohnt möchten wir auch in diesem Jahr

 

die Tradition des Nikolaustages aufrechterhalten.


Wir wünschen Dir einen schönen Advent und eine besinnliche Weihnachtszeit.

 

Bleib gesund und wir hoffen, dass wir uns alle bald wiedersehen.

 

Dein Betriebsrat


Bundestag beschließt Jahressteuergesetz 2020

Eine Pauschale fürs Arbeiten im Homeoffice, die Verlängerung steuerfreier Sonderzahlungen, neue Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement: Der Bundestag hat mehrere steuerrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise verabschiedet.

Die Regelungen die für euch wichtig sein könnten, findet ihr hier im Überblick:

Homeoffice-Pauschale

Um Mehrbelastungen durch das Arbeiten zu Hause auszugleichen, sollen Arbeitnehmer 2020 und 2021 bis zu fünf Euro pro Tag von der Steuer absetzen können. Maximal soll dies für 120 Tage gelten, also insgesamt bis zu 600 Euro. Allerdings wird die Pauschale mit dem ohnehin geltenden Arbeitnehmerfreibetrag verrechnet, also erst bei dessen Überschreiten wirksam. Im Gegenzug entfällt natürlich die Pendlerpauschale für die Homeoffice-Tage.

Alleinerziehende

Der sogenannte steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird dauerhaft auf 4.008 Euro verdoppelt. Die bereits geltende Erhöhung im Rahmen der Corona-Hilfen war bisher bis Ende 2021 befristet.

Muss ich meine Zeit im Homeoffice nachweisen?

In der Regel müssen Arbeitnehmer für simple Steuererklärungen keine Nachweise mehr beim Finanzamt einreichen. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers wird nur auf Verlangen des Finanzamtes ausgestellt.

 

Ausgenommen sind Nutzer von Dienstwagen. Diese müssen eine Bescheinigung beim Finanzamt einreichen.


Was kann man im Homeoffice noch steuerlich geltend machen?

Auch Anschaffungen wie zb. einen Schreibtisch, Bürostuhl etc. kann man absetzen. Wer seinen eigenen Telefon- und Internetanschluss dienstlich nutzt, kann das ebenfalls angeben,allerdings in der Regel nur mit etwa 20 Prozent der Monatsrechnung. Auch das zählt alles zu den Werbungskosten.

Soll die Pauschale dauerhaft für Steuererklärungen gelten?

Nein, sie wird auf zwei Jahre befristet, gilt also für die Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021.

 

Quelle: Theresa Münch, dpa

 


Wichtige Info

 

Anwendung des § 616 BGB,  seit dem 01.04.2019 wird im Krankheitsfall eines Kindes 5 Tage Entgeltfortzahlung geleistet. Damit die Payroll auch richtig abrechnen kann müsst ihr unbedingt in WTMS den Code 2519 „Paid Child illness“ auswählen, die AU Bescheinigung sollte auf jeden Fall mit eingereicht werden.

 


Absage der Betriebsversammlung am 07.11.2020

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

leider kann auch die nächste geplante Betriebsversammlung, am 07.11.2020 im Mercure Hotel in Kaarst, aufgrund der andauernden Covid-19 Situation und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen nicht stattfinden.

 

Ab dem 09.11.2020 findet ihr den aktuellen Rechenschaftsbericht (Personalkennzahlen) des Betriebsrates im BR Aushang auf der 1. Etage.

 

Wir werden euch rechtzeitig über die neuen Termine in 2021 informieren.

 


Das BR Büro

 

Das BR Büro bleibt weiterhin mit jeweils einer\einem Freigestellten besetzt.

 

Alle Betriebsräte sind auch weiterhin während der normalen Arbeitszeiten über Mail und Messenger für Euch erreichbar.

 

Wenn ihr Fragen habt oder es Probleme im Home Office gibt, meldet euch bitte.

 

Die Besetzung des BR Büros während Home Office:

Montag:           Pascal Maes

 

Dienstag:           Thomas Scholzen    

    

Mittwoch:           Birgit Nagel

                                

Donnerstag\       Gundula Dahlmanns

Freitag:             

 

Bleibt gesund und wir hoffen, dass wir uns alle bald wiedersehen.


Absage der Betriebsversammlung am 29.08.2020

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

leider kann auch die geplante Betriebsversammlung, am 29.08.2020 nicht stattfinden.

 

Die aktuelle Corona Situation und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen,

 

lassen eine Durchführung der Betriebsversammlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu.

 

Wir werden euch rechtzeitig über einen neuen Termin informieren.

 


Absage der Betriebsversammlung am 06.06.2020

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die aktuellen Corona Fallzahlen gehen glücklicher Weise deutschlandweit zurück. Die Landesregierung hat auch schon viele Lockerungen im Umgang mit Corona beschlossen.

 

Die Lockerungen reichen aber noch nicht um eine Betriebsversammlung durchführen zu können.

Euer Betriebsrat hat daher beschlossen, auch die nächste geplante Betriebsversammlung vom 06.06.2020 zu verschieben!

 

Der neue Termin für die nächste Betriebsversammlung ist:

29. August 2020

um 10:00 Uhr im Mercure Hotel, Königsberger Str. 20 in Kaarst.

 

Wir hoffen und würden uns sehr freuen die Versammlung an diesem Tag stattfinden lassen zu können.

Sollte auch dieser Termin wegen der Corona Einschränkungen nicht stattfinden können, werden wir euch rechtzeitig darüber informieren.

 

Ab dem 08.06.2020 findet ihr den aktuellen Rechenschaftsbericht (Personalkennzahlen) des Betriebsrates im BR Aushang auf der 1. Etage.

 


Absage der Betriebsversammlung am 21.03.2020